Unsere Hausordnung
Stand: 12.09.2023
Schule ist eine gelebte Gemeinschaft, die ihren Bildungsauftrag nur in einem Klima gegenseitigen Respekts und gegenseitiger Rücksichtnahme optimal erfüllen kann. Das setzt voraus, dass allgemein gültige Regeln und Werte aufgestellt werden, die für jedes Mitglied dieser Gemeinschaft verbindlich sind.
A. Geltungsbereich
- Aus Vereinfachungsgründen ist im Folgenden nur von Schülern die Rede. Selbstverständlich sind sowohl Schüler als auch Schülerinnen gemeint.
- Als Schulbereich gilt das Schulgelände.
B. Abstellen von Fahrzeugen
- Fahrräder sind in den Fahrradständern im Pausenhof abzustellen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Autos und motorisierte Zweiräder dürfen nur auf den gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
- Für Diebstahl und Beschädigungen abgestellter Fahrzeuge kann die Schule bzw. der Schulträger keine Haftung übernehmen.
C. Verhalten vor Unterrichtsbeginn
- Der Vormittagsunterricht beginnt um 08:00 Uhr und endet um 12:55 Uhr. Der Nachmittagsunterricht findet im Regelfall von 13:40 Uhr bis 15:55 Uhr am Standort Weiden und von 13:00 Uhr bis 15:50 Uhr am Standort Eschenbach statt.
- Schüler haben ab 07:00 Uhr Zugang zum Schulgebäude.
D. Anwesenheitspflicht, Teilnahme am Unterricht
- Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Fall fernmündlicher Verständigung bzw. Krankmeldung mittels WebUntis ist eine schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag der Verhinderung gem. § 20 BaySchO nachzureichen.
- Bei Abwesenheit am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises ist der Schule innerhalb von zehn Tagen ein ärztliches Zeugnis (Schulunfähigkeitsbescheinigung) gem. § 20 BaySchO vorzulegen. Sollte dies nicht zeitgerecht geschehen, wird der Leistungsnachweis mit der Note ungenügend bewertet.
- Sollten sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen, behält sich die Schule vor, gem. § 20 BaySchO jeweils bis auf Weiteres die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (Schulunfähigkeitsbescheinigung) zu verlangen.
- Ein Verlassen der Schulanlage ist aus haftungsrechtlichen Gründen während der Unterrichtszeit (inklusive der Vormittagspausen) nicht gestattet. Ausgenommen von diesem Verbot sind Schüler am Standort Weiden, die zum Sportunterricht gehen, und Schüler, die dies im Rahmen des Faches „Eigenverantwortung stärken“ tun.
E. Ordnung in Unterrichts- und Fachräumen
- Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erscheinen, ist dies durch den Klassensprecher oder seinen Vertreter im Sekretariat zu melden.
- Ein in Ordnung gehaltenes Klassenzimmer ist das Spiegelbild der Klasse. Der wöchentlich eingeteilte Ordnungsdienst hat die Aufgabe, für Reinlichkeit im und vor dem Lehrsaal oder Fachraum zu sorgen. Die gesonderten Nutzungsregeln für EDV-Räume sind zu beachten.
- Sachbeschädigungen führen zur Schadensersatzpflicht des Verursachers.
- Fensterbänke sind freizuhalten und Schulbänke sind am Ende des Schultages freizuräumen.
- In den Fachräumen ist das Essen nicht gestattet, Trinken nur in geschlossenen Trinkbehältern nach Absprache mit der Lehrkraft.
- Für Diebstahl wird nicht gehaftet. Es ist nicht gestattet, in Zimmern Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen, Hüte …) zu tragen.
- Die Schule bzw. der Schulträger übernehmen grundsätzlich keine Haftung für abhanden gekommene Lern- und Arbeitsmittel.
- Alle Schüler führen ein Hausaufgaben- bzw. Notizheft.
F. Aufenthalt in der Pause
- In der Pause verlassen alle Schüler die Klassen- und Fachräume. Diese sind von den Lehrkräften der vorhergehenden Unterrichtsstunde abzusperren. Die Schüler halten sich in der Pause auf dem Schulgelände auf.
- Wegen der erhöhten Unfallgefahr ist das Herumlaufen im Schulgebäude und auf dem Pausenhof untersagt. Verboten ist auch das Schneeballwerfen im Bereich des Schulgeländes.
G. Rauchen, Handy, Alkohol, Rauschmittel
- Im Schulbereich ist das Rauchen (auch von E-Zigaretten) für Schüler verboten.
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien (z. B. E-Watches) von Schülern, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, grundsätzlich auszuschalten. Ergänzend gelten die Regelungen der privaten Handynutzung und die Regelungen während der Abschlussprüfungen.
- Das Bereithalten und der Genuss alkoholischer Getränke, Rauschmittel und Drogen sind untersagt.
- Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülern ebenso untersagt. Die Schule kann solche (und unterrichtsfremde) Gegenstände wegnehmen und sicherstellen.
H. Verhalten nach Unterrichtsschluss
- Die Lehrkraft der letzten Unterrichtsstunde schließt den Lehrsaal ab und vergewissert sich, dass sie diesen (inkl. elektronischer Geräte) in einem ordnungsgemäßen Zustand verlässt.
- Nach Unterrichtsschluss werden von den Schülern die Stühle ordnungsgemäß auf die Tische gestellt.
I. Verhalten bei Bränden und sonstigen Gefahren
- Die in den Klassenzimmern und Fachräumen ausgehängte Brandschutzordnung und das Sicherheitskonzept sind zu beachten.
- Unfälle, Verletzungen und andere Schäden sind ohne Rücksicht auf deren Ausmaß unverzüglich der Schulleitung zu melden. Dies gilt insbesondere bei Verletzungen und Unfällen während des Sportunterrichts.
J. Allgemeines
Die Einhaltung des jeweils geltenden Hygieneplans ist zwingend erforderlich.
Die Schulanlagen sind sauber zu halten.
